Für die Überlassung von Software, Software-Vorlagen, Quellcode, Kits, Templates, Prompts, Datenbank-Schemata, Konfigurationen und begleitenden Materialien der KlickFit OHG ("Lizenzmaterial").
Lizenzgeber und Urheber
KlickFit OHG, Emmy-Noether-Ring 18, 85716 Unterschleißheim, eingetragen im Handelsregister (HRA), vertreten durch die Gesellschafter Jonas Zandt und Fabian Busl ("KlickFit").
Lizenznehmer
[Vor- und Nachname / Firma], [Anschrift], [ggf. Handelsregister / USt-IdNr.] ("Lizenznehmer").
(1) KlickFit überlässt dem Lizenznehmer das im jeweiligen Bestell- oder Kaufvorgang bezeichnete Lizenzmaterial (insbesondere Quellcode, Konfigurationsvorlagen, Datenbank-Schemata, Prompts und Dokumentation) dauerhaft zur eigenen Nutzung.
(2) Dieser Vertrag regelt abschließend, welche Rechte der Lizenznehmer am Lizenzmaterial erhält, wo die Verantwortung für Betrieb, Datenschutz und Sicherheit liegt und in welchem Umfang KlickFit haftet.
(1) KlickFit ist und bleibt alleiniger Urheber des Lizenzmaterials im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Das Urheberrecht an Quellcode, Aufbau, Prozesslogik, Prompts und Dokumentation ist nicht übertragbar (§ 29 Abs. 1 UrhG) und verbleibt vollständig bei KlickFit.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Lizenznehmer das Eigentum an der ihm überlassenen Kopie des Lizenzmaterials. Die Kopie gehört dem Lizenznehmer; KlickFit hat keinen Herausgabe- oder Löschungsanspruch und kann die Nutzung nicht nachträglich widerrufen, solange sich der Lizenznehmer an § 4 hält.
(3) Änderungen, Erweiterungen und Weiterentwicklungen, die der Lizenznehmer selbst vornimmt oder vornehmen lässt, stehen dem Lizenznehmer zu. Die Rechte von KlickFit am ursprünglichen, unveränderten Lizenzmaterial bleiben davon unberührt.
(4) Urhebervermerke, Copyright-Hinweise und Herkunftsangaben im Lizenzmaterial dürfen nicht entfernt werden, soweit sie sich auf das ursprüngliche Material von KlickFit beziehen. Für eigene Erweiterungen darf der Lizenznehmer eigene Vermerke ergänzen.
(1) KlickFit räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht am Lizenzmaterial ein. Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial insbesondere
(2) Das Nutzungsrecht nach Absatz 1 ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. KlickFit hat keinerlei Mitsprache-, Kontroll- oder Freigaberechte hinsichtlich der Art und Weise, wie der Lizenznehmer das Lizenzmaterial für eigene Zwecke nutzt, verändert oder erweitert.
(3) Einzige Grenze des Nutzungsrechts ist das Weitergabe- und Weiterveräußerungsverbot nach § 4.
(1) Der Weiterverkauf, die Weitergabe, Vermietung, Verleihung, Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder sonstige Zugänglichmachung des Lizenzmaterials an Dritte — ganz oder in Teilen, entgeltlich oder unentgeltlich, in ursprünglicher oder bearbeiteter Form — ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KlickFit untersagt.
(2) Das Verbot nach Absatz 1 umfasst insbesondere:
(3) Keine verbotene Weitergabe ist: (a) die Nutzung durch eigene Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister des Lizenznehmers im Rahmen von § 3 Abs. 1, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und das Lizenzmaterial nicht für eigene Zwecke verwerten; (b) der Betrieb einer auf dem Lizenzmaterial basierenden Anwendung, deren Funktionen Endnutzern oder Kunden des Lizenznehmers zur Verfügung stehen, solange diese keinen Zugriff auf den Quellcode erhalten.
(4) Möchte der Lizenznehmer das Lizenzmaterial oder eine bearbeitete Fassung an Dritte veräußern oder übertragen (z. B. beim Verkauf seines Unternehmens oder eines darauf aufbauenden Produkts), holt er vorab die schriftliche Zustimmung von KlickFit ein. KlickFit wird die Zustimmung nicht treuwidrig verweigern.
(5) Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann KlickFit Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers für eigene Zwecke nach § 3 bleibt hiervon unberührt.
(1) Das Lizenzmaterial wird in der zum Zeitpunkt der Überlassung vorliegenden Fassung "wie besehen" ("as is") bereitgestellt.
(2) KlickFit schuldet keine bestimmte Beschaffenheit, keine Eignung für einen bestimmten Zweck und keine ununterbrochene, fehler- oder lückenlose Funktion. Das Lizenzmaterial ist eine Vorlage beziehungsweise ein Werkzeug, dessen Anpassung, Absicherung, Prüfung und produktiver Betrieb allein dem Lizenznehmer obliegen.
(1) KlickFit hat das Lizenzmaterial nach bestem Wissen unter Berücksichtigung anerkannter Datenschutz- und Sicherheitspraktiken erstellt. Dazu gehören, soweit im jeweiligen Lizenzmaterial einschlägig, insbesondere: Zugriffsbeschränkungen auf Datenbankebene, die Trennung von Code und Zugangsdaten (keine Klartext-Secrets im Code), datensparsame Voreinstellungen und Hosting-Vorgaben mit Serverstandort in der EU.
(2) Diese Maßnahmen sind ein Bemühen, keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung. KlickFit sichert ausdrücklich nicht zu, dass das Lizenzmaterial frei von Sicherheitslücken ist, dass es im konkreten Einsatz des Lizenznehmers den Anforderungen der DSGVO oder sonstigen Rechts genügt oder dass es zukünftigen Rechtsänderungen entspricht.
(3) Ob und wie das Lizenzmaterial im Betrieb des Lizenznehmers datenschutzkonform und sicher eingesetzt wird, hängt allein von der Konfiguration, Anpassung und dem Betrieb durch den Lizenznehmer ab und liegt außerhalb des Einflussbereichs von KlickFit.
(1) Ansprüche wegen Sachmängeln des als Vorlage überlassenen Lizenzmaterials sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(2) Insbesondere übernimmt KlickFit keine Gewähr dafür, dass das Lizenzmaterial frei von Sicherheitslücken ist, geltendem Recht (einschließlich Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Berufsrecht und KI-Regulierung) im konkreten Einsatz des Lizenznehmers entspricht, mit der IT-Umgebung des Lizenznehmers kompatibel ist oder mit künftigen Versionen eingesetzter Dienste und Schnittstellen funktioniert.
(1) Grundsatz: Die Haftung von KlickFit aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, Verschulden bei Vertragsschluss oder sonstige Ansprüche).
(2) Der Ausschluss nach Absatz 1 erfasst insbesondere jede Haftung für:
(3) Gesetzlich zwingende Ausnahmen: Unberührt bleibt die Haftung von KlickFit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Diese Haftung lässt sich nach deutschem Recht vertraglich nicht ausschließen; ein weitergehender Ausschluss wäre unwirksam und würde die Wirksamkeit der übrigen Regelungen gefährden.
(4) Haftet KlickFit bei einfacher Fahrlässigkeit ausnahmsweise wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach maximal auf die vom Lizenznehmer für das Lizenzmaterial gezahlte Vergütung.
(5) Soweit die Haftung von KlickFit ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KlickFit.
(6) Die Verjährung von Ansprüchen des Lizenznehmers gegen KlickFit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(1) Betreibt der Lizenznehmer das Lizenzmaterial in eigener Infrastruktur (insbesondere in einem eigenen Datenbank- und Hosting-Projekt mit eigenen Zugangsdaten), ist allein der Lizenznehmer Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für alle mit dem System verarbeiteten personenbezogenen Daten.
(2) KlickFit ist in diesem Fall weder Verantwortlicher noch gemeinsam Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter. KlickFit hat nach Überlassung keinen Zugriff auf die Systeme und Daten des Lizenznehmers. Eine Auftragsverarbeitung durch KlickFit kommt nur zustande, wenn KlickFit im Einzelfall im Auftrag des Lizenznehmers auf personenbezogene Daten zugreift; hierfür ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich.
(3) Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher datenschutzrechtlicher Pflichten in seinem Betrieb, insbesondere für Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Informationspflichten, Datenschutzerklärungen, Betroffenenrechte, Löschkonzepte, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Meldung von Datenschutzverletzungen an Aufsichtsbehörden und Betroffene.
(4) Der Lizenznehmer schließt die für seine eingesetzten Dienste erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge (z. B. mit Hosting-, Datenbank-, E-Mail-, Telefonie- und KI-Diensten) selbst und in eigenem Namen ab.
(5) Ansprüche, Bußgelder oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, die aus dem Betrieb des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer resultieren, treffen ausschließlich den Lizenznehmer. § 8 und § 12 gelten ergänzend.
Der Lizenznehmer betreibt das Lizenzmaterial eigenverantwortlich nach dem Stand der Technik. Er verpflichtet sich insbesondere,
(1) Enthält das Lizenzmaterial Funktionen, die KI-Systeme nutzen oder einbinden, ist der Lizenznehmer für deren rechtskonformen Einsatz in seinem Anwendungsbereich verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act).
(2) Der Lizenznehmer prüft eigenständig, ob sein konkreter Einsatz eine erhöhte Risikoklasse begründet (etwa bei Auswahl- oder Bewertungsentscheidungen über Personen), und erfüllt die daraus folgenden Pflichten, einschließlich Transparenz gegenüber betroffenen Personen, menschlicher Aufsicht und dem Verbot einer allein automatisierten ablehnenden Entscheidung.
(3) Pflichten, die KlickFit aufgrund einer eigenen Rolle als Anbieter eines KI-Systems unmittelbar treffen, bleiben von diesem Vertrag unberührt.
(1) Der Lizenznehmer stellt KlickFit sowie deren Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Betrieb, der Anpassung, der Erweiterung oder der Nutzung des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer entstehen — insbesondere aus Datenschutzverstößen, Sicherheitsvorfällen, Rechtsverletzungen oder Klagen gleich welcher Art im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers —, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Die Freistellung gilt unabhängig davon, wann der Anspruch entsteht oder geltend gemacht wird, und überdauert die Beendigung dieses Vertrags.
(3) Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einem Umstand beruht, für den KlickFit nach § 8 Abs. 3 zwingend haftet.
Ein Anspruch auf Wartung, Support, Updates oder Fehlerbehebung besteht nicht, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart. Stellt KlickFit dennoch freiwillig Aktualisierungen bereit, gelten für diese die Bedingungen dieses Vertrags entsprechend; eine Pflicht zur fortgesetzten Bereitstellung entsteht dadurch nicht.
(1) Der Vertrag beginnt mit der Überlassung des Lizenzmaterials und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Nutzungsrecht nach § 3 ist dauerhaft und unwiderruflich; einer Kündigung des Nutzungsrechts durch KlickFit ist ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß des Lizenznehmers gegen § 4 stehen KlickFit die dort und gesetzlich vorgesehenen Ansprüche zu (insbesondere Unterlassung und Schadensersatz). Die Pflichten des Lizenznehmers aus § 4, § 9, § 10 und § 12 gelten zeitlich unbegrenzt fort.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von KlickFit.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien zum Lizenzmaterial.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.